Pro Asyl, Presseerklärung, 25.05.2004
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier
BGS-Beamte wegen Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung
Schmerzhafte und gefährliche Vorfesselung erfolgte ohne
gesetzliche Grundlage
Im Auftrag von PRO ASYL hat die Münchner Rechtsanwältin Gisela Seidler
Strafanzeigen gegen vier Beamte des Bundesgrenzschutzes erstattet. Sie waren
nicht direkt an der tödlich verlaufenen Abschiebung des Sudanesen Aamir
Ageeb am 28. Mai 1999 in einem Lufthansaflugzeug in Frankfurt beteiligt, wohl
aber an seiner Vorfesselung im BGS-Gewahrsam.
Dabei hatten sie, wie sich während der Hauptverhandlung gegen drei weitere
BGS-Beamte vor dem Amtsgericht Frankfurt im Februar herausstellte, Ageeb in
der Zelle im Flughafen in einer schmerzhaften, erniedrigenden und lebensbedrohlichen
Weise gefesselt. Ageeb war mit Plastikfesseln an den Hand- und Fußgelenken
gefesselt und mit dem Bauch auf die Matratze der Gewahrsamszelle gelegt worden.
Danach wurden seine Füße mit den Händen hinter dem Rücken
verbunden.
Diese Art der Fesselung ist international als "hogtie-Fesselung"
(annähernd zu übersetzen mit: "Schweinefessel") bekannt.
Die Gefährlichkeit dieser Fesselungsmethode ist erwiesen und in der internationalen
Polizeipraxis bekannt. Wer im Internet unter Eingabe des Suchbegriffes "hogtie"
recherchiert, stößt fast ausschließlich auf Internetseiten
mit sadomasochistischem Inhalt. Die abstoßenden Beschreibungen schildern
die völlige Hilflosigkeit so Gefesselter, die durch die hogtie-Stellung
zum völligen Objekt gemacht werden. Auf Erstickungsgefahren wird z.T. hingewiesen.
Nach Auffassung von PRO ASYL handelt es sich beim hogtieing um eine Fesselungsmethode,
die von staatlicher Seite auf keinen Fall eingesetzt werden darf. Sie ist lebensgefährlich
und verletzt die Menschenwürde.
Die Fesselung Ageebs in der Gewahrsamszelle war rechtswidrig. Die Voraussetzungen
des § 8 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung
öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) waren nicht
gegeben. Danach darf ein "Störer", der sich im Gewahrsam von
Vollzugsbeamten befindet, gefesselt werden, wenn die Gefahr besteht, dass er
Begleitbeamte oder Dritte angreift oder Widerstand leistet, wenn er zu fliehen
versucht oder zu befürchten ist, dass er sich aus dem Gewahrsam befreien
wird oder Selbstmordgefahr besteht.
Nach den Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung in Frankfurt lag bezüglich
der Vorfesselung keine dieser Voraussetzungen vor. Weder griff Ageeb die Beamten
an, noch leistete er vor seiner Fesselung Widerstand. Da er sich bereits im
Gewahrsam befand, bestand auch nicht die Gefahr einer Befreiung. Ageeb hatte
zwar einige Wochen vor seiner Abschiebung einen Suizidversuch unternommen, der
einen gänzlichen Verzicht auf die Abschiebung nahegelegt hätte. Im
Flughafen Frankfurt war Ageeb jedoch vor seiner Fesselung durch BGS-Beamte gründlich
durchsucht worden und hatte keine Gegenstände bei sich, mit denen er sich
hätte töten können. Vor diesem Hintergrund liegt der Verdacht
nahe, dass Ageeb durch die völlig unverhältnismäßige, erniedrigende
und schmerzhafte Fesselungsart geschwächt und entmutigt werden sollte.
Obwohl die inhumane Fesselung für den späteren tödlichen Verlauf
der Abschiebung nicht ursächlich gewesen ist, kann eine solche Vorgehensweise
nicht hingenommen werden. Gegen die drei an der Fesselung direkt beteiligten
BGS-Beamten und den Vorgesetzten, der die Fesselungsmethode angeordnet hat,
hätte die Staatsanwaltschaft Frankfurt spätestens nach den Ergebnissen
der Hauptverhandlung von Amts wegen Ermittlungen einleiten müssen.
Wie mit Menschen im staatlichen Gewahrsam umgegangen wird, wo in der Regel
keine unabhängigen Zeugen für die Vorgänge zur Verfügung
stehen, ist keineswegs nur eine Frage im Zusammenhang mit Abschiebungen. Nicht
zuletzt der Brandenburger Gefängnisskandal hat belegt, dass eine seit langem
erhobene Forderung des UN-Menschenrechtsausschusses und vieler Menschenrechtsorganisationen
höchst aktuell ist: die Einrichtung unabhängiger Überwachungsmechanismen
und die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter.
Bislang verschließt sich die Bundesregierung dieser Forderung. Hingewiesen
wird dabei auf rechtsstaatliche Ermittlungsverfahren und internationale Kontrollmechanismen
wie die Besuchsmöglichkeiten des Committee for the Prevention of Torture
(CPT), das in der Regel im Abstand mehrerer Jahre auch Deutschland besucht.
Vorwürfen übermäßiger Gewaltanwendung von staatlicher
Seite wird jedoch in Deutschland häufig nur zögerlich nachgegangen.
Auch der Fall Ageeb ist in dieser Hinsicht bedenklich: Fast fünf Jahre
vergingen bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung - und noch immer sitzen
nicht all diejenigen auf einer Anklagebank, die mutmaßlich an dem Gewaltexzess
gegen Ageeb in den letzten Stunden vor seinem Tod beteiligt waren.
gez. Bernd Mesovic
Referent